Naturparke
Naturparke sind Vorbildlandschaften für die Entwicklung ländlicher Regionen und bieten die Chance auf insgesamt einem Viertel der Fläche Deutschlands nachhaltige Entwicklung voranzutreiben.
Naturparke wie auch der Naturpark „Neckartal-Odenwald“ verbinden den Schutz und die Nutzung von Natur und Landschaft. Durch sie wird die Balance zwischen intakter Natur, wirtschaftlichem Wohlergehen und guter Lebensqualität angestrebt. Damit ein Gebiet das Prädikat „Naturpark“ erhält, muss es einige Voraussetzungen erfüllen. So handelt es sich bei Naturparks um großräumige Kulturlandschaften, die eine Region prägen und ihr ein unverwechselbares Gesicht geben. Die Aufgabenfelder Schutz, Erholung, Bildung und Regionalentwicklung stehen nebeneinander. „Schützen und nützen“ ist typisch für Naturparke, in denen der Mensch kein Störfaktor, sondern essenziell Bestandteil der Natur- und Kulturlandschaft ist.
Schutzgebiete in Naturparken
Über 100 verschiedene Schutzgebiete liegen im Naturpark Neckartal-Odenwald: Landschafts-, Natur-, Vogel- und Wildschutzgebiete. Die feuchten Wiesentäler entlang des Neckars, die bewaldeten Höhen des Odenwalds sowie die vielfältigen Streuobstwiesen sind Lebensraum für eine Vielzahl von Lebewesen. Die Schutzgebiete im Naturpark beherbergen auch selten gewordene und geschützte Tier- und Pflanzenarten, wie den Europäischen Biber, Hirschkäfer und Äskulapnatter.
Naturschutzgebiete (NSG)
Sie bilden zusammen mit Nationalparken die nach Naturschutzrecht am stärksten geschützten Gebieten.
Sie dienen als Kernflächen des Naturschutzes und dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft.
Hierbei steht der Schutz von Biotopen und Lebensgemeinschaften wildlebender Tier- und Pflanzenarten im Vordergrund.
Landschaftsschutzgebiete (LSG)
Sie dienen in erster Linie dem Schutz des Naturhaushaltes und seiner Funktionsfähigkeit. Wichtige Schutzgüter sind neben der Tier- und Pflanzenwelt zum Beispiel auch Boden, Klima, Grund- und Oberflächenwasser oder das Landschaftsbild. Auch aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Erholung kann ein Gebiet als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden.
Jedes NSG und LSG hat seine Schutzgebietsverordnung mit individuellen Bestimmungen. Diese Verordnungen sind verbindlich.
Informationen zu allen, im Naturpark liegenden, Schutzgebieten findest du unter:
https://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/
Weitere Schutzgebietskategorien
Naturdenkmal
Ein Naturdenkmal ist ein natürliche entstandenes Landschaftselement (z.B. Einzelbaum, Höhle, Felsengarten,), das unter Naturschutz gestellt ist.
Biotop
Ein Biotop ist ein bestimmter Lebensraum bzw. eine bestimmte Lebensgemeinschaft in einem Gebiet. Geschützte Biotope sind besonders schützenswerte Lebensräume, wie naturnahe Bereiche von fließenden oder stehenden Gewässern, Moore, Sümpfe, Auwälder, Dünen, Fels- und Steilküsten. Die Beeinträchtigung dieser Biotope ist gesetzlich verboten.
Waldschutzgebiet
Bann- und Schonwälder sind Waldschutzgebiete. Bannwälder werden sich selbst überlassen, eine Bewirtschaftung ist hier nicht erlaubt. Schonwälder dürfen hingegen bewirtschaftet werden, hier ist das Schutzziel entscheidend, wie die Bewirtschaftung erfolgt.
Weitere Großschutzgebiete
Biosphärenreservate
Biosphärenreservate sind Modellregionen, in denen nachhaltige Entwicklung in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht verwirklicht werden soll. Im UNESCO-Programm „Der Mensch und die Biosphäre“ werden die Biosphärengebiete weiterentwickelt, evaluiert, vernetzt und weltweit erforscht. Es geht dabei nicht um klassischen Naturschutz sondern der Mensch als Bestandteil der Biosphäre steht im Vordergrund. Ziele sind es, die biologische Vielfalt und Ökosystemfunktionen zu erhalten, Kulturlandschaften partizipativ zu bewirtschaften und weiterzuentwickeln, für Klimaschutz durch Landnutzung und Anpassung an den Klimawandel zu werden sowie die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Voraussetzungen für ökologische Nachhaltigkeit weiterentwickeln und dies alles unter Beteiligung der Bürger.
Nationalparke
Nationalparke sind ein nationales Naturerbe, das einheitlich zu schützen ist. Sie sind großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart. Ein Großteil der Naturparkfläche sollte sich in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden bzw. sich dahin entwickeln. Ein Überwiegender Teil muss die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen. Die Formel lautet „Natur Natur sein lassen“!